O-Visum 2025: Diese Regel sprengt Träume
#11
Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA
Antworten

Werbung
#12
(10.06.2025, 17:05)Gerhard schrieb: Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA

Wie heisst das Rentner-Visum bzw. Retirement-Visa korrekt ? Non-Immigrant R ?
Antworten

Werbung
#13
(10.06.2025, 17:13)0skar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:05)Gerhard schrieb: Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA

Wie heisst das Rentner-Visum bzw. Retirement-Visa korrekt ? Non-Immigrant R ?

Non Immigrant O
und das darauf ausgestellte Visa heißt
"Retirement Visa"
Antworten

Werbung
#14
O‑Visum 2025: Diese Regel sprengt Träume...???

[b][i]Es steht bisher nirgendwo,das eben diese 65.000.-THB auf ein thailändisches Konto eingezahlt werden müssen![/i][/b]

[b]Lediglich der Nachweis muss erbracht werden!   Dazu reicht die  Bescheinigung der Botschaft plus Rentenunterlagen  in Kopie![/b]

Eine weitere Möglichkeit, die finanziellen Voraussetzungen für das Rentnervisum zu erfüllen ist der Nachweis, dass man über ein monatliches Einkommen von mindestens 65,000 THB, also etwa 1,500 EUR verfügt.

[b]Dieser Nachweis kann in Form von Rentenbescheinigungen, Zinseinkünften, Einkünften aus Verpachtungen etc. erbracht werden.[/b]
Antworten

Werbung
#15
(10.06.2025, 17:19)Peter schrieb:
(10.06.2025, 17:13)0skar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:05)Gerhard schrieb: Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA

Wie heisst das Rentner-Visum bzw. Retirement-Visa korrekt ? Non-Immigrant R ?

Non Immigrant O
und das darauf ausgestellte Visa heißt
"Retirement Visa"

Ein "Retirement Visa" ist mir unbekannt. Nur eine "Extension of Stay" für jeweils ein Jahr auf Basis den "Non-Immigrant-O".

Aber ich lerne ja gerne dazu. Wo kann man denn Offizielles zu diesem Retirement-Visa nachlesen?
Antworten

Werbung
#16
(10.06.2025, 18:58)Oskar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:19)Peter schrieb:
(10.06.2025, 17:13)0skar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:05)Gerhard schrieb: Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA

Wie heisst das Rentner-Visum bzw. Retirement-Visa korrekt ? Non-Immigrant R ?

Non Immigrant O
und das darauf ausgestellte Visa heißt
"Retirement Visa"

Ein "Retirement Visa" ist mir unbekannt. Nur eine "Extension of Stay" für jeweils ein Jahr auf Basis den "Non-Immigrant-O".

Aber ich lerne ja gerne dazu. Wo kann man denn Offizielles zu diesem Retirement-Visa nachlesen?

Das Antragsformular der Immigration heißt "Extension of Stay", der Visaname, der in den Reispazrei gestempelt wird lautet "Retirement Visa".
Antworten

Werbung
#17
Eine Auflistung [u]alle[/u]r Visaarten und ihre Erfordernisse ksnnst du HIER  als .pdf herunterladen. (Quelle: Royal Thai Embassy in Berlin)
Antworten

Werbung
#18
(10.06.2025, 19:14)Peter schrieb:
(10.06.2025, 18:58)Oskar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:19)Peter schrieb:
(10.06.2025, 17:13)0skar Kusch schrieb:
(10.06.2025, 17:05)Gerhard schrieb: Nochmals, die finanziellen Voraussetzungen bei Erteilung eines Non Immigrant O und bei der Verlängerung (in Thailand sind :
Eine Kaution in Höhe von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, die mindestens 2 Monate vor der Antragstellung aufrechterhalten wurde.

Ein monatliches Einkommen oder eine Rente von mindestens 65.000 THB, mit entsprechenden Belegen.

Eine Kombination aus Bankeinlage und Einkommen in Höhe von insgesamt mindestens 800.000 THB pro Jahr.
Bei der Verlängerung muessen die 800.000 drei y vorher auf dem Konto sein. Die 65000 muessen nicht in Thailand eingehen. Es genügt ein Einkommensbescheinigung von der Botschaft/Konsulat. Eine KV Pflicht besteht nicht, nur beim OA

Wie heisst das Rentner-Visum bzw. Retirement-Visa korrekt ? Non-Immigrant R ?

Non Immigrant O
und das darauf ausgestellte Visa heißt
"Retirement Visa"

Ein "Retirement Visa" ist mir unbekannt. Nur eine "Extension of Stay" für jeweils ein Jahr auf Basis den "Non-Immigrant-O".

Aber ich lerne ja gerne dazu. Wo kann man denn Offizielles zu diesem Retirement-Visa nachlesen?

Das Antragsformular der Immigration heißt "Extension of Stay", der Visaname, der in den Reispazrei gestempelt wird lautet "Retirement Visa".

Naja, wenn man will kann man es "Retirment Visa" bezeichnen. Es ist tatsächlich aber nur eine "extension of stay" und es wird auch nicht "Retirement Visa" gestempelt sondern nur als Grundlage "Retirement" darüber gestempelt.
Antworten

Werbung
#19
Wir sind ein deutsches Ehepaar und leben seit 15 Jahren in Thailand. Seit 15 Jahren reicht ein Einkommensnachweis von 800.000 Baht für beide aus, also nicht 1,6 Mill. Baht. Wir erbringen den Nachweis über unser Jahreseinkommen durch eine Bescheinigung eines deutschen Konsulats.
Antworten

Werbung
#20
(11.06.2025, 12:43)RagThai schrieb: Wir sind ein deutsches Ehepaar und leben seit 15 Jahren in Thailand. Seit 15 Jahren reicht ein Einkommensnachweis von 800.000 Baht für beide aus, also nicht 1,6 Mill. Baht. Wir erbringen den Nachweis über unser Jahreseinkommen durch eine Bescheinigung eines deutschen Konsulats.

Ist wohl nicht auf jeder Immigration genau gleich.
Antworten

Werbung


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Information Bundesliga bleibt bei PPTV: Neue Vereinbarung für 2025/26 Wochenblitz 0 32 18.06.2025, 15:21
Letzter Beitrag: Wochenblitz
Information DTV-Visum: Diese Fehler ruinieren alles Wochenblitz 1 50 18.06.2025, 12:32
Letzter Beitrag: Oskar Kusch
Information Liebesfalle? Ausländer überzieht Visum für Dating-Abenteuer Wochenblitz 0 34 16.06.2025, 09:35
Letzter Beitrag: Wochenblitz
Information Visum-Hammer: Versteckte Meldepflicht enthüllt - Was Du nicht wusstest Wochenblitz 5 220 14.06.2025, 11:55
Letzter Beitrag: Ratlos
Information Neues Sicherheits-Siegel: Diese Taxis sind jetzt 100% vertrauenswürdig Wochenblitz 0 31 14.06.2025, 10:34
Letzter Beitrag: Wochenblitz



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste

Wochenblitz, © 2010-2025.