Visa-Chaos: Thailand lässt Expat zittern
#11
Unser Friedhelm ist tatsächlich mit einem Non-Immi­grant-O-Visum "Single", was er vermutlich bei einer thailändischen Botschaft in DE beantragt hat, nach Thailand eingereist. Zwischenzeitlich hat er sich für einen Ausflug nach Vietnam entschieden und will nunmehr, vor Ablauf der 90 Tage seines "Single"-Visums ein neues Non-Immi­grant-O-Visum "Single", allerdings in Vietnam, bei der thailändischen Botschaft Hanoi, beantragen. Meines Wissens nach ist das gar nicht zulässig. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein Non-Immi­grant-O-Visum "Single" muss er sich in DE aufhalten, daher beinhaltet diese Visum ja auch die Möglichkeit, es vor Ort in ein "thailändisches Non-O" umzuwandeln.
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#12
(11.06.2025, 03:10)Johann schrieb: Unser Friedhelm ist tatsächlich mit einem Non-Immi­grant-O-Visum "Single", was er vermutlich bei einer thailändischen Botschaft in DE beantragt hat, nach Thailand eingereist. Zwischenzeitlich hat er sich für einen Ausflug nach Vietnam entschieden und will nunmehr, vor Ablauf der 90 Tage seines "Single"-Visums ein neues Non-Immi­grant-O-Visum "Single", allerdings in Vietnam, bei der thailändischen Botschaft Hanoi, beantragen. Meines Wissens nach ist das gar nicht zulässig. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein Non-Immi­grant-O-Visum "Single" muss er sich in DE aufhalten, daher beinhaltet diese Visum ja auch die Möglichkeit, es vor Ort in ein "thailändisches Non-O" umzuwandeln.

Nö, ein Non Immigrant O, sowohl single als auch multiple kann man weltweit bei jeder thailändischen Botschaft beantragen, auf die Staatsbürgerschaft kommt es beim Antragsort nicht an.
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#13
(11.06.2025, 03:20)Peter schrieb:
(11.06.2025, 03:10)Johann schrieb: Unser Friedhelm ist tatsächlich mit einem Non-Immi­grant-O-Visum "Single", was er vermutlich bei einer thailändischen Botschaft in DE beantragt hat, nach Thailand eingereist. Zwischenzeitlich hat er sich für einen Ausflug nach Vietnam entschieden und will nunmehr, vor Ablauf der 90 Tage seines "Single"-Visums ein neues Non-Immi­grant-O-Visum "Single", allerdings in Vietnam, bei der thailändischen Botschaft Hanoi, beantragen. Meines Wissens nach ist das gar nicht zulässig. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein Non-Immi­grant-O-Visum "Single" muss er sich in DE aufhalten, daher beinhaltet diese Visum ja auch die Möglichkeit, es vor Ort in ein "thailändisches Non-O" umzuwandeln.

Nö, ein Non Immigrant O, sowohl single als auch multiple kann man weltweit bei jeder thailändischen Botschaft beantragen, auf die Staatsbürgerschaft kommt es beim Antragsort nicht an.

Aha! Noch ein paar "Nachtmenschen" hier. In zwei Wochen komme auch wieder in den "Genuss", das nervende Ärgernis, des alljährlichen extension of stay zu beantragen. Man, wie ich diesen Mist hasse!
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#14
@Peter. Sofern der Friedhelm seinen Wohnsitz in DE hat, muss er zum Zeitpunkt der Antragstellung und bis zur Erteilung des Visums, sich in DE aufzuhalten. So verstehe ich es

Hier ein Auszug von Pkt. 13 zu den Antragsvoraussetzungen von der Website der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin:

[u]"Für die Einreichung des Visumantrags und die Zahlung der Gebühr ist es erforderlich, dass sich der Visumantragsteller in Deutschland aufhält.[/u] In einigen Fällen kann die Botschaft Antragsteller zu einem persönlichen Interview einladen. [u]Daher wird den Antragstellern nachdrücklich geraten, sich während der Bearbeitungszeit des Antrages bis zur Genehmigung in Deutschland aufzuhalten[/u]. [u]Es muss unbedingt das dem Zweck der Reise entsprechende Visum beantragt und VOR Antritt der Reise ausgestellt worden sein.[/u]"

Sofern Du eine Fundstelle hast, die Deine Aussage belegen, lass es mich gern wissen. Uns allen einen schönen Abend.
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#15
(11.06.2025, 03:42)Johann schrieb: @Peter. Sofern der Friedhelm seinen Wohnsitz in DE hat, muss er zum Zeitpunkt der Antragstellung und bis zur Erteilung des Visums, sich in DE aufzuhalten. So verstehe ich es

Hier ein Auszug von Pkt. 13 zu den Antragsvoraussetzungen von der Website der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin:

[u]"Für die Einreichung des Visumantrags und die Zahlung der Gebühr ist es erforderlich, dass sich der Visumantragsteller in Deutschland aufhält.[/u] In einigen Fällen kann die Botschaft Antragsteller zu einem persönlichen Interview einladen. [u]Daher wird den Antragstellern nachdrücklich geraten, sich während der Bearbeitungszeit des Antrages bis zur Genehmigung in Deutschland aufzuhalten[/u]. [u]Es muss unbedingt das dem Zweck der Reise entsprechende Visum beantragt und VOR Antritt der Reise ausgestellt worden sein.[/u]"

Sofern Du eine Fundstelle hast, die Deine Aussage belegen, lass es mich gern wissen. Uns allen einen schönen Abend.

Meine Fundstelle ist mein Reisepass. Nach 2 1/2 Jahren nicht in Thailand wegen Corona Reisebeschränkungen habe ich mir selber das NON-O in Vientiane geholt, also ausserhalb der BRD. Darauf Aufbauend dann später ein neues Retirement Visa. Vielleicht auch mal die Homepages der anderen Thai Botschaften lesen, vermutlich hängt es da aber an Fremdsprachenkenntnissen.
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