Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Arbeit­en in Thai­land: Ein Leit­faden für Aus­län­der
#1

1
[Bild: arbeiten-in-thailand-ein-leitfaden-fuer-...8e2cb5.jpg] 
Um in Thai­land legal arbeit­en zu dür­fen, ist es für Aus­län­der uner­lässlich, eine Arbeit­ser­laub­nis zu beantra­gen. Dieses rechtliche Doku­ment beschreibt die Posi­tion sowie die beru­fliche Tätigkeit des Antrag­stellers und das thailändis­che Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Die Arbeit­ser­laub­nis fungiert zudem als Lizenz zur Ausübung ein­er zuläs­si­gen Tätigkeit für Aus­län­der in Thailand.
 
Unab­hängig vom Visum­sta­tus ist es Aus­län­dern unter­sagt, in Thai­land zu arbeit­en, solange sie keine Arbeit­ser­laub­nis besitzen. Wer in Thai­land tätig wer­den möchte, benötigt zunächst das passende Visum, um anschließend die Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen zu können.
 
Um eine Arbeit­ser­laub­nis zu erlan­gen, muss ein Aus­län­der zunächst ein Nichtein­wan­derungsvi­sum (Non‑B oder Non‑O das soge­nan­nte Thai Wife Visa) beantra­gen, und dies ide­al­er­weise vor der Ein­reise nach Thailand.
 
Nach Erhalt des Nichtein­wan­derungsvi­sums kann die Beantra­gung der Arbeit­ser­laub­nis erfol­gen, deren Bear­beitung in der Regel sieben bis vierzehn Werk­tage in Anspruch nimmt. Der Antrag wird im zuständi­gen Büro des Arbeitsmin­is­teri­ums bearbeitet.
 Voraus­set­zun­gen für die Beantra­gung ein­er Arbeit­ser­laub­nis sind ein gültiges Nichtein­wan­derungs- oder Aufen­thaltsvi­sum, ein Arbeit­ge­ber, der die notwendi­gen Doku­mente bere­it­stellt, sowie die Ein­hal­tung der Vorschriften, die bes­timmten Aus­län­der­berufen in Thai­land entgegenstehen.
 Benötigte Unter­la­gen für den Antrag sind:
  • Zwei Pass­fo­tos
  • Ärztlich­es Attest
  • Orig­i­nal­reisep­a­ss
  • Arbeits­bescheini­gung
  • Abschlusszeug­nis
  • Adresse in Thailand
Der Arbeit­ge­ber muss zudem fol­gende Doku­mente bereitstellen:
  • Unternehmen­sz­er­ti­fikat
  • Liste der Aktionäre
  • Mehrw­ert­s­teuer­antrag
  • Unternehmenss­teuerun­ter­la­gen
  • Jahresab­schluss
  • Fotokopie des Reisep­a­ss­es und der Arbeit­ser­laub­nis des Direk­tors, unterschrieben
  • Büro­pläne
  • Arbeit­szeug­nis mit Infor­ma­tions­de­tails zur Posi­tion und zum Gehalt des Bewerbers
  • Arbeitsver­trag
Nach Erteilung der Arbeit­ser­laub­nis ist der Aus­län­der verpflichtet, diese stets bei sich zu tra­gen, ins­beson­dere am Arbeit­splatz und während der Arbeit­szeit. Es ist wichtig zu beacht­en, dass der Aus­län­der auss­chließlich die in der Arbeit­ser­laub­nis angegebene Tätigkeit und nur für den jew­eili­gen Arbeit­ge­ber ausüben darf.
 Im Jahr 2025 dür­fen Arbeit­nehmer in Thai­land mit ein­er gülti­gen Arbeit­ser­laub­nis in der Regel nur in den Din­gen und Sek­toren arbeit­en, die in ihrer Arbeit­ser­laub­nis angegeben sind. In Thai­land gibt es spez­i­fis­che Vor­gaben, welche Berufe und Tätigkeits­bere­iche für Aus­län­der zugänglich sind.
Die wichtig­sten Punk­te sind:
  1. Genehmigte Berufe: Die Arbeit­ser­laub­nis gibt an, in welchem Berufs­feld der Arbeit­nehmer tätig sein darf. Einige Berufe sind für Aus­län­der beschränkt oder erfordern zusät­zliche Genehmigungen.
  2. Aufen­thalt­sort: Arbeit­nehmer müssen in der Regel in dem Bere­ich arbeit­en, der in der Arbeit­ser­laub­nis ver­merkt ist, und dür­fen nicht ohne Berech­ti­gung in andere Sek­toren wechseln.
  3. Regelmäßige Über­prü­fung: Die thailändis­chen Behör­den führen regelmäßig Über­prü­fun­gen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeits-Kri­te­rien kor­rekt genutzt werden.
Um spez­i­fis­che Infor­ma­tio­nen oder aktuelle Regelun­gen zu erhal­ten, ist es rat­sam, sich an das thailändis­che Arbeitsmin­is­teri­um zu wenden.
Nach thailändis­chem Recht ist es Aus­län­dern ver­boten, eine der fol­gen­den Tätigkeit­en auszuüben:
  • Han­dar­beit
  • Tätigkeit­en in der Land­wirtschaft, Tier­hal­tung, Forstwirtschaft oder Fis­cherei, ausgenommen
  • Fachar­beit­en im jew­eili­gen Zweig oder Betriebsleitung
  • Maurer‑, Zim­mer­er- oder andere Bauarbeiten
  • Holzschnitzerei
  • Führen eines mech­a­nisch angetriebe­nen oder nicht mech­a­nisch angetriebe­nen Fahrzeugs, ausgenom­men das Führen inter­na­tionaler Flugzeuge
  • Auk­tion
  • Beauf­sich­ti­gung, Prü­fung oder Erbringung von Dien­stleis­tun­gen im Rech­nungswe­sen, gele­gentlich mit Aus­nahme der inter­nen Revision
  • Schnei­den oder Polieren von Schmuck
  • *****, Friseur- oder Schönheitsbehandlung
  • Stof­fweben von Hand
  • Weben von Mate oder Her­stel­lung von Pro­duk­ten aus Schilf, Rat­tan, Hanf, Stroh oder Bambuspellike
  • Her­stel­lung von Sa-Papi­er von Hand
  • Her­stel­lung von Lackwaren
  • Her­stel­lung thailändis­ch­er Musikinstrumente
  • Her­stel­lung von Niello-Ware
  • Her­stel­lung von Pro­duk­ten aus Gold, Sil­ber oder Gold-Kupfer-Legierungen
  • Her­stel­lung von Bronzewaren
  • Her­stel­lung von Thai-Puppen
  • Her­stel­lung ein­er Matratze oder Steppdecke
  • Bet­teln
  • Her­stel­lung von Sei­den­pro­duk­ten in Handarbeit
  • Guss von Buddha-Statuen
  • Messer­her­stel­lung
  • Her­stel­lung eines Stoff­schirms aus Papier
  • Schuh­her­stel­lung
  • Huther­stel­lung
  • Mak­lertätigkeit oder Agen­turtätigkeit, ausgenom­men Mak­lertätigkeit oder Agen­turtätigkeit im inter­na­tionalen Handelsgeschäft
  • Inge­nieu­rar­beit­en im Bauwe­sen, die sich auf Entwurf und Berech­nung, Organ­i­sa­tion, Forschung, Pla­nung, Prü­fung, Bauüberwachung oder Beratung beziehen, ausgenom­men Facharbeiten
  • Architek­tonis­che Arbeit­en in Bezug auf Entwurf, Planze­ich­nung, Kosten­vo­ran­schlag, Bauleitung oder ‑Beratung
  • Bek­lei­dung­sh­er­stel­lung
  • Her­stel­lung von Töpfer­waren oder Keramik
  • Zigaret­ten­her­stel­lung von Hand
  • Führung oder Durch­führung von Besichtigungstouren
  • Straßen­verkauf
  • Hand­satz thailändis­ch­er Schriftzeichen
  • Sei­den­faden per Hand ziehen und verdrehen
  • Büro- oder Sekretariatstätigkeiten
  • Rechts- oder Prozessdienstleistungen
Quelle: Arbeitsmin­is­teri­umBeacht­en Sie, dass Aus­län­der (je nach Nation­al­ität) ein monatlich­es Min­des­ge­halt erhal­ten müssen. Für gewin­nori­en­tierte Unternehmen unter­schiedlich­ster Nation­al­itäten, gel­ten unter­schiedliche Beträge.LandFrüherNeu seit 1 Juli 2004Kana­da, Japan, Vere­inigte Staaten40,000 THB60,000 THBEuropa (inkl. Großbri­tan­nien) Australien35,000 THB50,000 THBHongkong, Malaysia, Korea, Sin­ga­pur, Taiwan30,000 THB45,000 THBChi­na, Indi­en, Indone­sien, Naher Osten, Philippinen25,000 THB35,000 THBAfri­ka, Kam­bod­scha, Laos, Myan­mar, Vietnam20,000 THB25,000 THBPer­so­n­en, die für Zeitun­gen in Thai­land arbeiten12,000 THB20,000 THBFür andere Berufe, z.B. Lehrer, gel­ten andere Regeln und Mindestanforderungen.
Schul­typGehalt (THB)Öffentliche oder staatliche Schulen25.000 — 55.000 pro MonatPri­vatschulen35.000 — 70.000 pro MonatPri­vate Sprachschulen25.000 — 40.000 pro MonatInter­na­tionale Schulen Arbeit­ser­laub­nis für aus­ländis­che Unternehmen in Thailand
 Hin­weis: Arbeits­de­f­i­n­i­tion im Aus­ländis­chen Beschäftigungsgesetz
  • Im Rah­men des For­eign Employ­ment Act ist der Begriff ​“Arbeit” äußerst umfassend definiert. Er umfasst nicht nur kör­per­liche Anstren­gun­gen, son­dern auch wis­sens­basierte Tätigkeit­en, unab­hängig davon, ob sie gegen Lohn oder andere Vergün­s­ti­gun­gen aus­geübt wer­den. Laut Gesetz wird Arbeit nicht auss­chließlich als Tätigkeit gegen eine finanzielle oder materielle Gegen­leis­tung betrachtet.
  • Es ist von entschei­den­der Bedeu­tung zu beacht­en, dass das Arbeit­en ohne eine gültige Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land schw­er­wiegende Kon­se­quen­zen nach sich ziehen kann. Dies kann zu Geld­strafen, möglichen Frei­heitsstrafen und sog­ar zur Abschiebung aus dem Land führen.
Die thailändis­che Fir­ma, die einen Aus­län­der anstellt, muss die fol­gen­den Eigen­schaften haben:
  • Reg­istri­ert in Thai­land sein
  • Erfol­gte Beantra­gung ein­er Steuer-ID und Mehrw­ert­s­teuer-Reg­istrierung haben
  • Ein Min­i­mum bezahltes Kap­i­tal von 2M THB pro aus­ländis­chen Angestell­ten haben
  • Max­i­mal zehn Arbeit­ser­laub­nisse aus­gestellt haben (Unternehmen des Min­is­teri­ums für Invest­ments kön­nen mehr gewährt werden)
Wenn das einge­tra­gene Kap­i­tal eines Unternehmens weniger als 2 Mil­lio­nen Baht beträgt, kann das Unternehmen einen Aus­län­der ein­stellen, sofern die gesamte Kör­per­schaft­s­teuerzahlung in den let­zten drei Jahren min­destens 5 Mil­lio­nen Baht betrug. Das Unternehmen kann pro 5 Mil­lio­nen Baht, die an Steuern gezahlt wur­den, einen Aus­län­der einstellen.
 Der Arbeit­ge­ber war im ver­gan­genen Geschäft­s­jahr im Export tätig und erzielte damit einen Umsatz von 3 Mil­lio­nen Baht nach Thai­land. Für jew­eils weit­ere 3 Mil­lio­nen Baht kann der Arbeit­ge­ber einen Aus­län­der ein­stellen, max­i­mal jedoch drei Personen.
 
Der Arbeit­ge­ber beschäftigt pro aus­ländis­chem Arbeit­nehmer min­destens 50 thailändis­che Arbeit­nehmer, max­i­mal jedoch 5 aus­ländis­che Arbeitnehmer.
Ein aus­ländis­ch­er Arbeit­nehmer muss im vorheri­gen Steuer­jahr Einkom­men­steuer gezahlt haben (basierend auf dem Min­desteinkom­men, das sein­er Staat­sange­hörigkeit entspricht) oder, sofern der aus­ländis­che Arbeit­nehmer zuvor nicht in Thai­land gear­beit­et hat, Doku­mente für poten­zielle Arbeit­ge­ber vor­legen, die bestäti­gen, dass der aus­ländis­che Arbeit­nehmer in Thai­land ein Einkom­men von min­destens der Höhe des Min­desteinkom­mens erzie­len wird, das auf der Grund­lage der Staat­sange­hörigkeit des Aus­län­ders fest­gelegt ist .
 Das Arbeitsmin­is­teri­um kann unab­hängig von den oben genan­nten Kri­te­rien auch Arbeit­ser­laub­nisse ausstellen oder ver­längern, wenn die aus­ländis­che Per­son in eine der fol­gen­den Kat­e­gorien fällt:
  • als inter­na­tionaler Han­delsvertreter beschäftigt und dabei die Pro­duk­tqual­ität oder Einkäufe prüft oder Mark­t­stu­di­en durchführt
  • als Berater für Investi­tio­nen oder Man­age­ment­tech­nolo­gie oder als intern­er Prüfer beschäftigt
  • als Rei­sev­ertreter, der aus­ländis­che Touris­ten nach Thai­land bringt
  • bei einem von der Bank von Thai­land anerkan­nten inter­na­tionalen Finanzinstitut
  • beschäftigt — auf Zeit bei ein­er gemein­nützi­gen Organisation
  • beschäftigt — als Auf­trag­nehmer bei Pro­jek­ten für staatliche Stellen oder öffentliche Unternehmen
  • beschäftigt — in einem Unternehmen beschäftigt, das haupt­säch­lich auf die Ver­wen­dung lokaler Rohstoffe angewiesen ist
  • im thailändis­chen Export­sek­tor beschäftigt
  • in einem Unternehmen beschäftigt, das Tech­nolo­gien nach Thai­land ein­führt und überträgt
  • in einem Sek­tor beschäftigt, in dem keine qual­i­fizierten thailändis­chen Mitar­beit­er zu find­en sind
  • mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet oder in Lebens­ge­mein­schaft und ein­er ehrlichen Beschäf­ti­gung nachgegangen
Um eine Stan­dar­d­ar­beit­ser­laub­nis für einen aus­ländis­chen Arbeit­nehmer in ein­er Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung zu beantra­gen, muss der Arbeitgeber/​Ausländer die unten aufge­führten Doku­mente einreichen:
  • Vom Arbeit­nehmer unter­schriebenes Antragsformular
  • Arbeitsver­trag Ihres Unternehmens, unterze­ich­net vom autorisierten Direk­tor des Unternehmens;
  • Eidesstat­tliche Erklärung/​Gründungsurkunde des Unternehmens und eine Kopie der Gesellschafterliste (Kopi­en vom bevollmächtigten Direk­tor unterzeichnet);
  • Prüf­bericht, Bilanz der let­zten drei Jahre. Soll­ten Sie diese nicht haben, benöti­gen wir ein Begrün­dungss­chreiben, aus dem her­vorge­ht, dass das Unternehmen weniger als 12 Monate alt ist. Dieses Schreiben muss vom bevollmächtigten Geschäfts­führer unterze­ich­net werden.
  • Einkom­men­steuer­erk­lärung oder Quel­len­s­teuer­for­mu­lar des Arbeit­nehmers. Der fehlende Nach­weis, dass die Steuer kor­rekt abge­führt wurde, beein­trächtigt den Antrag des Arbeit­nehmers auf eine Arbeit­ser­laub­nis erheblich.
  • Ein schriftlich­er Bericht über die Tätigkeit­en des Mitar­beit­ers und eine Erk­lärung, dass diese den in der Arbeit­ser­laub­nis fest­gelegten Bedin­gun­gen entsprechen. Der bevollmächtigte Direk­tor muss diesen Bericht unterzeichnen.
  • Vom bevollmächtigten Direk­tor unterze­ich­nete Karte des Firmenstandorts;
Kopie des Reisep­a­ss­es des aus­ländis­chen Mitar­beit­ers (alle Seit­en) sowie die Seite mit dem gülti­gen Stem­pel des Nichtein­wan­derungsvi­sums. Der Mitar­beit­er muss jede Seite mit blauer Tinte unterschreiben.
  • Gesund­heit­szeug­nis eines zuge­lasse­nen thailändis­chen Arztes (ein­schließlich spez­i­fis­ch­er Tests wie Syphilis)
  • 3 Farb­fo­tos des Mitar­beit­ers (5cm x 6cm)
  • Beglaubigte Kopi­en der Bil­dungsnach­weise (Abschluss oder Diplom) und Qual­i­fika­tio­nen des Mitar­beit­ers für die Stelle.
Die Doku­mente 1 bis 7 müssen vom bevollmächtigten Geschäfts­führer des Unternehmens unterze­ich­net und mit dem Fir­men­siegel verse­hen sein.
 Doku­ment 8 muss vom Mitar­beit­er (auf jed­er Seite) unter­schrieben wer­den, um die Echtheit der Kopie zu bestätigen.
 
Doku­ment 9 muss ein Orig­i­nal-Gesund­heit­szeug­nis eines qual­i­fizierten und zuge­lasse­nen thailändis­chen Arztes sein. Die meis­ten Kranken­häuser stellen ein solch­es Doku­ment aus (die Kosten soll­ten einige hun­dert Baht nicht übersteigen).
 
Beschäf­ti­gung allgemein
 
Die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer wer­den grund­sät­zlich durch das Arbeitss­chutzge­setz (LPA) sowie das Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuch geregelt. Nach thailändis­chem Arbeit­srecht darf eine Vere­in­barung zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer grund­sät­zlich nicht unter den geset­zlich fest­gelegten Min­dest­stan­dards oder Anforderun­gen liegen.
 Die max­i­mal zuläs­sige Probezeit nach thailändis­chem Arbeit­srecht beträgt 120 Tage. Alle Arbeit­ge­ber sind arbeit­srechtlich verpflichtet, min­destens 13 geset­zliche Feiertage pro Jahr und nach einem vollen Dien­st­jahr sechs Urlaub­stage zu gewähren. Neben dem Gehalt gel­ten alle Leis­tun­gen aus dem Arbeitsver­hält­nis als steuerpflichtiges Einkom­men und unter­liegen der pro­gres­siv­en Quellensteuer.
Nach thailändis­chem Arbeit­srecht hat ein Arbeit­nehmer Anspruch auf 30 Arbeit­stage Krankenurlaub pro Jahr bei voller Bezahlung. Schwan­gere haben zusät­zlich zum Krankenurlaub Anspruch auf 90 Tage Mut­ter­schaft­surlaub (ein­schließlich Feiertage), davon 45 Arbeit­stage bei voller Bezahlung.
Die Kündi­gung aus wichtigem Grund (in diesem Fall kann der Arbeit­ge­ber das Arbeitsver­hält­nis frist­los und/​oder ohne Entschädi­gung kündi­gen) unter­liegt den Bes­tim­mungen von § 583 des Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuchs und § 119 des Arbeitss­chutzge­set­zes und umfasst grobe Fahrläs­sigkeit, vorsät­zlichen Unge­hor­sam, Unehrlichkeit oder krim­inelle Handlungen.
 Bei ein­er Kündi­gung aus wichtigem Grund ist der Arbeit­ge­ber nach dem Arbeit­srecht verpflichtet, dem Arbeit­nehmer zusät­zlich zur Kündi­gungs­frist eine Abfind­ung entsprechend der Dauer der unun­ter­broch­enen Betrieb­szuge­hörigkeit zu zahlen:
  • ab 120 Tagen, aber weniger als 1 Jahr beträgt der Betrag 30 Tage
  • 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre, beträgt der Betrag 90 Tage
  • 3 Jahre, aber weniger als 6 Jahre, beträgt der Betrag 180 Tage
  • 6 Jahre, aber weniger als 10 Jahre, beträgt der Betrag 240 Tage
  • ab 10 Jahren beträgt der Betrag 300 Tage
Sozialver­sicherung (SSO) für den Arbeit­nehmer (Der Arbeit­ge­ber ist verpflichtet, umge­hend nach Arbeit­sauf­nahme, den Arbeit­nehmer, bei der SSO anzumelden:
 Der aktuelle Beitragssatz beträgt 5 % des Gehalts des Arbeitnehmers.
Das zu berech­nende Min­dest­ge­halt beträgt 1.650 THB und das Höch­st­ge­halt 15.000 THB. Der Min­dest­beitrag beträgt daher 83 THB und der Höch­st­beitrag 750 THB. Auch wenn das Gehalt eines Mitar­beit­ers 15.000 THB über­steigt, beträgt der Höch­st­beitrag 750 THB.
Die Beiträge müssen bis zum 15. des Fol­ge­monats beim Sozialamt einge­gan­gen sein.
 
Wenn Sie in Thai­land (ประเทศไทย) arbeit­en, müssen Sie Beiträge in das Sozialver­sicherungssys­tem des Lan­des einzahlen.
 Dieses bietet Ihnen ver­schiedene Absicherun­gen, darunter auch Leis­tun­gen im Krankheits und Arbeit­slosen­fall. Die Höhe Ihres Beitrags hängt von Ihrem Einkom­men und davon ab, ob Sie angestellt oder selb­st­ständig sind.
Ein Überblick über die soziale Sicher­heit in ThailandDas 1990 gegrün­dete Amt für soziale Sicher­heit (SSO — สำนักงานประกันสังคม) überwacht das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem und unter­ste­ht dem Arbeitsmin­is­teri­um (MOL — Das Sys­tem wird durch Beiträge von Arbeit­ge­bern, Arbeit­nehmern und der Regierung finanziert. Es basiert auf dem Sozialver­sicherungs­ge­setz von 2015 (พ.ร.บ. ประกันสังคม).
 
Nach thailändis­chem Arbeit­srecht ist die Anmel­dung bei der Sozialver­sicherung für alle Arbeit­nehmer eines thailändis­chen Arbeit­ge­bers oblig­a­torisch . Expats und thailändis­che Staats­bürg­er haben Anspruch auf die gle­ichen Leis­tun­gen, sofern sie Beiträge leisten.
 
Das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem bietet Arbeit­nehmern fol­gen­den Schutz:
  • Arbeit­slosen­geld (เงินชดเชยการว่างงาน)
  • Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย)
  • Inva­lid­ität­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์ด้านความพิการ)
  • Alter­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์วัยชรา)
  • Bestat­tungs­geld (ผลประโยชน์งานศพ)
  • Mut­ter­schafts- und Kinderbetreuungsgeld
Das thailändis­che Sys­tem hat­te in den let­zten Jahren mit Schwierigkeit­en zu kämpfen. Die Regierung kürzte die Sozialver­sicherungs­beiträge im Jahr 2022 erhe­blich, um die Erhol­ung des Lan­des von der COVID-19-Pan­demie zu unter­stützen, was zu einem Ein­nah­merück­gang von fast 18 Mil­liar­den Baht führte .
Natür­lich stiegen während der Pan­demie auch die Arbeit­slosen- und Krankenanträge, was das Sys­tem noch stärk­er belastete.
Wer hat in Thai­land Anspruch auf Sozialversicherung?Grund­sät­zlich hat fast jed­er in Thai­land lebende Sozialver­sicherungsträger Anspruch auf dessen Leis­tun­gen. Die wichtig­ste Aus­nahme bilden Regierungs­beamte und Staats­be­di­en­stete, für die sep­a­rate Sozialleis­tun­gen gelten.
Das Erste, was man über die soziale Sicher­heit in Thai­land wis­sen muss, ist, dass es drei Klas­si­fizierun­gen gibt:
  • § 33 (Absatz 33 )
  • § 39 (Absatz 39 )
  • § 40 (§ 40 )
Abschnitt 33Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie von diesem gemäß Abschnitt 33 für Beiträge registriert.
Abschnitt 33 bietet den umfassend­sten Ver­sicherungss­chutz und umfasst alle oben aufge­führten Schutzmaßnahmen.
Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer teilen sich die Beiträge nach Abschnitt 33 zu gle­ichen Teilen. Sie zahlen also 5 % Ihres Lohns, was ein­er Min­destzahlung von 83 Baht (bei einem Einkom­men von 1.650 Baht) bis zu 750 Baht (bei einem Monats­ge­halt von 15.000 Baht) entspricht. Der Staat leis­tet einen zusät­zlichen, gerin­geren Beitrag.
Abschnitt 39Wenn Sie Ihre Tätigkeit für ein Unternehmen in Thai­land been­den, erlis­cht Ihr Ver­sicherungss­chutz gemäß Abschnitt 33.
An diesem Punkt kön­nen Sie sich dafür entschei­den, frei­willige Sozialver­sicherungs­beiträge gemäß Abschnitt 39 zu zahlen. Um sich dafür zu qual­i­fizieren, müssen Sie Ihren Arbeit­splatz inner­halb der let­zten sechs Monate aufgegeben haben und zuvor min­destens ein Jahr lang Beiträge gemäß Abschnitt 33 gezahlt haben.
Die Beiträge nach Abschnitt 39 betra­gen pauschal 432 ฿ pro Monat (9 % eines Monat­slohns von beispiel­sweise 4.800 ฿). Alle nach Abschnitt 33 gel­tenden Schutzbes­tim­mungen, mit Aus­nahme der Arbeit­slosen­ver­sicherung, gel­ten auch nach Abschnitt 39. Wenn Sie später wieder für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie wieder in Abschnitt 33 eingestuft.
Abschnitt 40Wenn die Voraus­set­zun­gen nach §§ 33 und 39 nicht auf Sie zutr­e­f­fen beispiel­sweise, wenn Sie selb­st­ständig tätig sind kön­nen Sie nach § 40 sozialver­sichert sein.
Im Gegen­satz zu den anderen bei­den Kat­e­gorien basieren Beiträge und Leis­tun­gen auf einem abgestuften System.
Die drei Beitragsstufen sind:
  • Plan 1: 70 Baht pro Monat
  • Plan 2: 100 Baht pro Monat
  • Plan 3: 300 Baht pro Monat
Per­so­n­en, die Beiträge nach Plan 3 leis­ten, haben Anspruch auf eine höhere Absicherung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie im Abschnitt zur Sozialver­sicherung für Selb­st­ständi­ge weit­er unten.
Wer muss sich in Thai­land bei der Sozialver­sicherung anmelden?Abschnitt 33Wenn Sie bei einem thailändis­chen Arbeit­ge­ber anfan­gen zu arbeit­en, ist dieser dafür ver­ant­wortlich, Sie inner­halb von 30 Tagen nach Ihrem Arbeits­be­ginn für die Sozialver­sicherung anzumelden. Arbeit­ge­ber müssen Ihre Anmel­dung bei der zuständi­gen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) mit dem For­mu­lar SSO 1 – 03 ein­re­ichen . Sie müssen einen Nach­weis über Ihr Aufen­thalt­srecht in Thai­land vor­legen (z. B. Ihr Visum ).
Nach der Anmel­dung erhal­ten Sie eine Sozialver­sicherungsnum­mer und die Beiträge wer­den automa­tisch von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen.
Möglicher­weise wer­den Sie gebeten, als bevorzugten Ort für die medi­zinis­che Ver­sorgung ein örtlich­es Kranken­haus anzugeben .
Abschnitt 39Sie kön­nen sich bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) für die frei­willige Sozialver­sicherungsab­gabe nach § 39 anmelden. Füllen Sie dazu das For­mu­lar ​„Anmel­dung als frei­willig Ver­sichert­er nach § 39“ ( SSO 1 – 20) aus und leg­en Sie einen Ausweis vor.
Sie kön­nen per Banküber­weisung oder bei ein­er Bank, Post­fil­iale, 7‑Eleven oder SSO-Fil­iale Beiträge leis­ten. Ihr Ver­sicherungss­chutz erlis­cht, wenn Sie drei Monate in Folge keine Zahlun­gen leisten.
Abschnitt 40Wenn Sie zwis­chen 15 und 60 Jahre alt sind und die Voraus­set­zun­gen für die Abschnitte 33 oder 39 nicht erfüllen, kön­nen Sie sich online oder bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) für Abschnitt 40 reg­istri­eren. Sie müssen sich ausweisen.
 
Wie erhält man als Expat in Thai­land soziale Sicherheit?In Thai­land arbei­t­ende Expats haben Anspruch auf die gle­iche Sozialver­sicherung wie thailändis­che Staat­sange­hörige. Ihr Arbeit­ge­ber ist für Ihre Reg­istrierung im Sys­tem ver­ant­wortlich. Bei einem Arbeit­splatzwech­sel übern­immt das Unternehmen die Über­tra­gung Ihres Ver­sicherungss­chutzes in Ihrem Namen.
Sozialver­sicherung und Arbeit­slosen­geld in ThailandWer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?Arbeit­slosen­geld (การว่างงาน) ste­ht nur Per­so­n­en mit einem Ver­sicherungss­chutz nach Abschnitt 33 zu. Die genauen Leis­tun­gen hän­gen vom Grund Ihrer Arbeit­sauf­gabe ab. Die Stan­dard­zahlun­gen sind wie folgt:
GrundNutzenVer­lust des Arbeit­splatzes durch KündigungEine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 TageVer­tragsende oder KündigungEine Zahlung von 30 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 90 TageNatür­liche Ursachen (zB Brände, Erd­beben, Stürme)Eine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 TageWie beantra­gen Sie Arbeitslosengeld?Um Anspruch auf Arbeit­slosen­geld zu haben, müssen Sie in den 15 Monat­en vor Beendi­gung Ihrer Erwerb­stätigkeit min­destens sechs Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.
Um einen Anspruch gel­tend zu machen, müssen Sie sich inner­halb von 30 Tagen arbeit­s­los melden und online einen Bericht ein­re­ichen. Anschließend kön­nen Sie bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) einen Zahlungsantrag stellen. Dies ist per Zahlungsan­weisung oder Banküber­weisung möglich.
Sozialver­sicherung und Kranken­geld in ThailandWer hat Anspruch auf Krankengeld?Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย) ste­ht Per­so­n­en zu, die unter die Abschnitte 33 und 39 fall­en. Der zu zahlende Betrag vari­iert je nach dem Grund Ihrer Krankheit. Die Haup­tregeln laut­en wie folgt:
GrundNutzenKrankheitVolle Deck­ung für medi­zinis­che Behand­lung in einem bes­timmten SSO-Kranken­haus.
Wenn Sie während ein­er Krankheit keinen Anspruch auf Lohn­fortzahlung von Ihrem Arbeit­ge­ber haben, erhal­ten Sie bis zu 90 Tage lang (180 Tage/​Jahr) 50 % Ihres Lohns.
Bei ​„chro­nis­chen“ Krankheit­en erhöht sich dieser Betrag auf 365 Tage.Ver­let­zun­gen und NotfälleAls ambu­lanter Patient in einem SSO-Kranken­haus wer­den die tat­säch­lichen Kosten erstat­tet.
Als sta­tionär­er Patient kön­nen Sie bis zu ฿700 für Zim­mer- und Verpfle­gungskosten sowie medi­zinis­che Aus­gaben gel­tend machen, die während der ersten 72 Stun­den anfallen.Behand­lung in pri­vat­en KrankenhäusernBei Ver­let­zun­gen und Not­fällen wer­den ambu­lante Gebühren bis zu ฿1.000 erstat­tet. Ober­gren­zen für die Erstat­tung sta­tionär­er Behand­lun­gen hän­gen von der erforder­lichen Behand­lung ab.Zahn­be­hand­lungFür rou­tinemäßige Zahn­be­hand­lun­gen ist eine Erstat­tung von bis zu ฿900/​Jahr möglich. Für Zah­n­er­satz gel­ten höhere Grenzen.Wie beantra­gen Sie Krankengeld?Um Anspruch auf Kranken­geld zu haben, müssen Sie in den fün­fzehn Monat­en vor Ihrer ersten medi­zinis­chen Behand­lung min­destens drei Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben. Wenn Sie eine Erstat­tung der Kranken­hauskosten benöti­gen, müssen Sie den Antrag über Ihre örtliche Sozialver­sicherungs­be­hörde stellen.
Gibt es in Thai­land Leis­tun­gen für Behinderte?Wer hat Anspruch auf Leis­tun­gen bei Erwerbsunfähigkeit?Die Entschädi­gung für Behin­derun­gen (ความพิการ) wird in Thai­land in zwei Kat­e­gorien unterteilt: ​„leicht“ und ​„schw­er“. Obwohl die Regierung keine spez­i­fis­chen Behin­derun­gen auflis­tet, wer­den diese wie fol­gt klassifiziert:
  • Ger­ingfügig: 34 – 49 % Kapazitätsverlust
  • Schw­er­wiegend: Ver­lust der Leis­tungs­fähigkeit ab 50 %
Kat­e­gorieVorteileLeichte Behin­derun­genWenn Sie nicht arbeit­en kön­nen, erhal­ten Sie bis zu 180 Monate lang 30 % Ihres Einkom­mens (max­i­mal 3.000 ฿/​Monat).Schwere Behin­derun­genSie erhal­ten 50 % Ihres Lohns für den Rest Ihres LebensWie beantra­gen Sie Leis­tun­gen bei Erwerbsunfähigkeit?Voraus­set­zung für die Beantra­gung ist, dass Sie min­destens drei Monate vor Ein­tritt der Erwerb­sun­fähigkeit Beiträge gezahlt haben. Zur Beantra­gung ist ein ärztlich­es Attest eines thailändis­chen Kranken­haus­es bei der zuständi­gen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) einzureichen.
Wie sind die Alter­sleis­tun­gen in Thailand?Wer hat Anspruch auf Altersrente?Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang Sozialver­sicherungs­beiträge gemäß den Abschnit­ten 33 oder 39 zahlen, haben Sie bei Ihrer Pen­sion­ierung (bere­its mit 55 Jahren) Anspruch auf eine Alter­srente (วัยชรา) (SSO-Rente) .
Der zu zahlende Betrag für 15 Beitrags­jahre beträgt 20 % Ihres Durch­schnittslohns in den 60 Monat­en vor Ihrem Ruh­e­s­tand. Wenn Sie jedoch länger als 15 Jahre in die Sozialver­sicherung eingezahlt haben, erhal­ten Sie für jedes zusät­zliche Beitrags­jahr weit­ere 1,5 % (z. B. 1,5 % für 16 Jahre, 23 % für 17 Jahre usw.).
Teilzahlun­gen sind möglich, wenn Sie weniger als 15 Beitrags­jahre eingezahlt haben, und zwar wie folgt:
Beitrags­dauerAuszahlungWeniger als 12 MonateBei der Pen­sion­ierung erhal­ten Sie eine Ein­malzahlung (Altersabfind­ung) in Höhe Ihrer geleis­teten BeiträgeMehr als 12 Monate, weniger als 15 JahreErhal­ten Sie eine Alter­srente in Höhe Ihrer Beiträge, der Beiträge Ihres Arbeit­ge­bers und aller anderen von der SSO fest­gelegten LeistungenWenn ein Arbeit­nehmer Anspruch auf eine SSO-Rente hat, jedoch inner­halb von fünf Jahren ver­stirbt, erhal­ten seine näch­sten Ange­höri­gen eine ein­ma­lige Zahlung in Höhe des Zehn­fachen der monatlichen Renten­zahlung, auf die der Ver­stor­bene Anspruch hatte.
Wie beantra­gen Sie Leis­tun­gen im Alter?Das reg­uläre Rentenein­trittsalter in Thai­land liegt bei 60 Jahren. Arbeit­nehmer, die im Sozialver­sicherungssys­tem ver­sichert sind, haben jedoch bere­its ab 55 Jahren Anspruch auf Altersrente.
Sozialver­sicherung für Todes- und BestattungsleistungenWer hat Anspruch auf Ster­begeld und Bestattungsleistungen?Die näch­sten Ange­höri­gen ein­er ver­sicherten Per­son haben Anspruch auf eine Bestat­tungs­bei­hil­fe (ทุนช่วยเหลืองานศพ) in Höhe von ฿40.000 und eine lohn­ab­hängige Entschädi­gungszahlung bei ihrem Tod (การตาย).
Hat der Ver­stor­bene zehn Jahre oder länger Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Jahres­lohns. Hat er zwis­chen drei und zehn Jahren Beiträge gezahlt, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Lohns für vier Monate.
Wie beantra­gen Sie Bestat­tungs- und Sterbegeld?Um Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in den sechs Monat­en vor seinem Tod min­destens einen Monat lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.
Gibt es in Thai­land eine all­ge­meine Krankenversicherung?In Thai­land gibt es drei Hauptwege, um öffentliche Gesund­heitsver­sorgung (การดูแลสุขภาพ) zu erhalten :
  • Sozialver­sicherungssys­tem (ระบบประกันสังคม)
  • Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS — โครงการความคุ้มครองสากล)
  • Medi­zinis­ches Leis­tungssys­tem für Beamte (CSMBS)
Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie automa­tisch in das Sozialver­sicherungssys­tem aufgenom­men und haben Zugang zur öffentlichen Gesund­heitsver­sorgung in staatlichen Krankenhäusern.
Arbeit­nehmer im öffentlichen Sek­tor sind im Rah­men des Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS) ver­sichert, das durch Steuern und nicht durch indi­vidu­elle Beiträge finanziert wird.
Wenn Sie Beamter oder Regierungsangestell­ter sind, sind Sie im Rah­men des Civ­il Ser­vant Med­ical Ben­e­fit Scheme (CSMBS) versichert.
Diese Pro­gramme deck­en keine Expats ab, die selb­st­ständig, arbeit­s­los oder für den Ruh­e­s­tand nach Thai­land ziehen. Stattdessen müssen sie eine sep­a­rate pri­vate Kranken­ver­sicherung abschließen . Zu den ser­iösen Ver­sicherungsan­bi­etern in Thai­land gehört: Viele Expats entschei­den sich trotz Zugang zum öffentlichen Gesund­heitswe­sen für eine pri­vate Kranken­ver­sicherung, da sie von kürz­eren Wartezeit­en, einem umfassenderen Net­zw­erk an Spezial­is­ten und ein­er umfassenden medi­zinis­chen Ver­sorgung prof­i­tieren können.
Sozialver­sicherung, Mut­ter­schafts- und Kindergeld in ThailandIn Thai­land wer­den jun­gen Eltern zwei grundle­gende For­men des Kindergeldes gezahlt: Geburts­geld und Kindergeld.
Geburts­geldEs gibt drei Kat­e­gorien von Geburtsgeld:
  • Kosten für die Schwanger­schaftsvor­sorge: Deckt fünf prä­na­tale Besuche bis zu einem Höch­st­be­trag von 1.500 Baht ab
  • Geburts­geld: Ein Pauschal­be­trag von 15.000 Baht, der bei der Geburt des Kindes zahlbar ist, auch wenn nur der Vater — und nicht die Mut­ter — sozialver­sichert ist
  • Mut­ter­schaft­surlaub : 90 Tage lang beträgt die Hälfte des Jahre­seinkom­mens der Mut­ter. Voraus­set­zung ist, dass die Mut­ter in den 15 Monat­en vor der Geburt des Kindes min­destens fünf Monate lang Beiträge gezahlt hat.
KindergeldEltern mit Sozialver­sicherungss­chutz erhal­ten eine monatliche Pauschale von 600 Baht pro Kind bis zum Alter von sechs Jahren (max­i­mal drei Kinder), die bei Aus­gaben wie der Kinder­be­treu­ung helfen kann . Diese Unter­stützung wird nur Per­so­n­en gewährt, die in den drei Jahren vor Antrag­stel­lung min­destens ein Jahr lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.
Selb­st­ständi­ge und Freiberu­fler in ThailandSelb­st­ständi­ge Arbeit­nehmer in Thai­land kön­nen durch frei­willige Beiträge gemäß Abschnitt 40 Sozialver­sicherungss­chutz erhalten.
Es ste­hen Ihnen die drei Beitragsstufen wie unten beschrieben zur Verfügung.
Unfall- und KrankheitsentschädigungVoraus­set­zung hier­für ist, dass Sie in drei der vier Monate unmit­tel­bar vor dem Unfall oder der Krankheit Beiträge geleis­tet haben.
Angaben in THB:
Zus­tandPlan 1 (70/​Monat)Plan 2 (100/​Monat)Plan 3 (300/​Monat)Min­destens ein­tägiger Krankenhausaufenthalt300 pro Tag300 pro Tag300 pro TagAnord­nung zur Ruhe für min­destens drei Tage (kein Krankenhausaufenthalt)200 pro Tag200 pro Tag200 pro TagAmbu­lante Behandlung50 pro Instanz50 pro InstanzNicht abgedecktPer­so­n­en, die in Plan 3 ein­zahlen (300 Baht pro Monat), haben Anspruch auf 90 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr, während Per­so­n­en, die in die Pläne 1 und 2 ein­zahlen, Anspruch auf 30 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr haben.
Inva­lid­ität­sentschädi­gungEs gibt vier Stufen der Inva­lid­ität­sentschädi­gung, die je nach Dauer Ihrer Beitragszahlun­gen variieren.
Beitragsmonate vor der ErwerbsunfähigkeitMonatliche Auszahlun­gen6 der 10 Monate500 Baht12 der 20 Monate650 Baht24 der 40 Monate800 Baht36 der 60 Monate1.000 BahtWenn Sie in Plan 3 ein­zahlen, erhal­ten Sie die Entschädi­gung lebenslang. Die Pläne 1 und 2 deck­en Sie jedoch nur 15 Jahre lang ab. Zusät­zlich haben Ein­zahler von Plan 3 Anspruch auf einen Bestat­tungszuschuss von 50.000 Baht, ver­glichen mit 25.000 Baht für die Pläne 1 und 2.
Ster­begeldUm Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in den let­zten zwölf Monat­en vor seinem Tod min­destens sechs Beiträge gezahlt haben.
Der Stan­dard-Bestat­tungszuschuss beträgt 25.000 Baht (Pläne 1 und 2) und steigt auf 50.000 Baht, wenn der Ver­stor­bene Beiträge nach Plan 3 geleis­tet hat.
Eine zusät­zliche Zahlung von 8.000 Baht ste­ht Per­so­n­en zu, die Beiträge zu Plan 1 oder Plan 2 geleis­tet haben, sofern sie dies min­destens fünf Jahre lang getan haben.
Alter­sleis­tun­genAb dem 60. Leben­s­jahr haben Sie Anspruch auf Alter­sleis­tun­gen, sobald Ihr Ver­sicherungssta­tus nach § 40 endet. Der Staat stockt Ihre Beiträge um fol­gende Beträge auf:
Pla­nenIhr Beitrag/​MonatStaatlich­er Zuschuss/​Monat170 BahtKein­er2100 Baht50 Baht3300 Baht150 BahtTat­säch­lich kön­nen Sie zusät­zliche Rat­en von bis zu 1.000 Baht pro Monat leis­ten, der staatliche Zuschuss ist jedoch auf 150 Baht begrenzt.
Im Ruh­e­s­tand haben Sie Anspruch auf eine Ein­malzahlung, die auf Ihren und staatlichen Beiträ­gen basiert. Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang in Plan 3 ein­zahlen, erhal­ten Sie zusät­zlich 10.000 Baht.
KindergeldPer­so­n­en, die Beiträge nach Plan 3 leis­ten, haben Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 200 Baht pro Per­son. Voraus­set­zung hier­für ist jedoch, dass sie in 24 der let­zten 36 Monate Beiträge geleis­tet haben.
Teilzeitbeschäftigte, Ger­ingver­di­ener und Stu­den­ten in ThailandDa die Sozialver­sicherungs­beiträge in Thai­land niedrig sind, soll­ten Teilzeitbeschäftigte und Ger­ingver­di­ener weit­er­hin Anspruch auf Ver­sicherungss­chutz haben. Studierende und Stu­den­ten, die an Bil­dung­sein­rich­tun­gen arbeit­en, haben jedoch keinen Anspruch auf Sozialversicherung.
Nüt­zliche Ressourcen
  • Sozialver­sicherungsamt (SSO) — staatliche Behörde, die das Sozialver­sicherungssys­tem in Thai­land überwacht
  • SSO-Leit­faden — eine prak­tis­che PDF-Zusam­men­fas­sung, die das Sozialver­sicherungssys­tem visuell erklärt
  • Arbeitsmin­is­teri­um (MOL) — die offizielle Web­site der Regierung
Arbeit­ser­laub­nisse für Wanderarbeiter:
 
(Ein Wan­der­ar­beit­nehmer ist eine Per­son, die inner­halb oder außer­halb ihres Heimat­landes migri­ert, um dort ein­er Arbeit nachzuge­hen. Wan­der­ar­beit­nehmer haben in der Regel nicht die Absicht, dauer­haft in dem Land oder der Region zu bleiben, in dem sie arbeit­en. In Thai­land sind damit über­mäßig Per­so­n­en aus angren­zen­den Län­dern gemeint.)
 
Arbeit­ge­ber müssen bis zum 30 März 2025 eine Arbeit­ser­laub­nis für Wan­der­ar­beit­er einholen
Eine aktuelle Regierungsini­tia­tive hat Arbeit­ge­bern im ganzen Land einen wichti­gen Impuls gegeben: Es ist an der Zeit, Arbeit­ser­laub­nisse für ihre reg­istri­erten Wan­der­ar­beit­er zu beschaf­fen, die noch nicht über die erforder­lichen Doku­mente ver­fü­gen. Der 30. März ist der Tag, an dem gehan­delt wer­den muss. Andern­falls dro­ht diesen Arbeit­ern der Ver­lust ihres legalen Arbeitssta­tus und damit eine mögliche Abschiebung.
Es ist wichtig, dass Arbeit­ge­ber, die ihre Arbeit­nehmerlis­ten bere­its über das Web­por­tal des Arbeitsmin­is­teri­ums über­mit­telt hät­ten, sich­er­stellen, dass sie den Antragsprozess für die Arbeit­ser­laub­nis frist­gerecht abschließen.
 
Dies ist nicht nur eine bürokratis­che Angele­gen­heit. Der Prozess erfordert die Vor­lage mehrerer Dokumente:
  1. Gesund­heit­szeug­nisse
  2. Kranken­ver­sicherungsnach­weise
  3. Sozialver­sicherung­sun­ter­la­gen
  4. Gebühr von 1.000 Baht.
Es han­delt sich um eine Check­liste, die die Legal­ität und Bere­itschaft des Arbeit­nehmers für zukün­ftige Auf­gaben überprüft.
Es ste­ht viel auf dem Spiel:
  • Ver­passen diese Arbeit­er die Frist, gerät ihr Sta­tus in die Ille­gal­ität. Das führt zu Strafen, die bei unan­genehmen 5.000 Baht begin­nen und sich drama­tisch auf 50.000 Baht erhöhen kön­nen. Ganz zu schweigen von der dro­hen­den Abschiebung und einem zwei­jähri­gen Arbeitsver­bot im Land.
  • Arbeit­ge­ber: Auch sie bewe­gen sich auf dün­nem Eis. Soll­ten sie weit­er­hin Arbeit­er ohne Papiere beschäfti­gen, kön­nten sie mit Geld­strafen zwis­chen 10.000 und stolzen 100.000 Baht pro Arbeit­er rech­nen. Und als Sah­ne­häubchen wer­den diese Arbeit­ge­ber drei Jahre lang auf die schwarze Liste geset­zt und dür­fen keine Wan­der­ar­beit­er mehr einstellen.
Sobald die Antragshür­den genom­men und alle erforder­lichen Doku­mente abgestem­pelt und genehmigt sind, begin­nt eine neue Phase. Die Erfas­sung bio­metrisch­er Dat­en dient als abschließen­der Beweis für die Ein­hal­tung der Vorschriften und die Inte­gra­tion ins Beruf­sleben. Dieses grüne Licht bedeutet für Arbeit­nehmer, dass sie beruhigt sein kön­nen und bis min­destens 31. März 2026 legal bleiben und arbeit­en können.
Die Botschaft ist klar und deutlich:
Ein­hal­tung sichert nicht nur die Rechtssicher­heit, son­dern fördert auch ein sicheres und vorteil­haftes Arbeit­sum­feld für Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer. Es ist ein Aufruf zum Han­deln und fordert Arbeit­ge­ber dazu auf, aktiv zu wer­den und sicherzustellen, dass nicht nur der Papierkram in Ord­nung ist, son­dern auch das Leben viel­er Men­schen von diesen Doku­menten abhängt. Je näher die Frist rückt, desto dringlich­er wird es, und desto mehr bietet sich die Chance, die rechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen.
Wo kann man Thailändisch lernen?Wenn du planst, länger in Thai­land zu bleiben und dort deinen Leben­sun­ter­halt zu ver­di­enen, empfehlen wir dir, die Sprache zu ler­nen. Ohne die richti­gen Hil­f­s­mit­tel kann das jedoch schwierig sein, und es gibt einige Kurse, die du mei­den soll­test. HIER find­est du eine Auswahl an Thai-Kursen für den Ein­stieg. Alter­na­tiv kannst du Apps für dein Handy wie Duolin­go nutzen.
( Hin­weis : Regeln und Vorschriften ändern sich regelmäßig. Die Infor­ma­tio­nen auf dieser Seite dienen als all­ge­meine Ein­führung zum The­ma ​„Arbeit­ser­laub­nisse für Thai­land“ und sind möglicher­weise nicht ganz aktuell. Der Ver­fass­er übern­immt kein­er­lei Ver­ant­wor­tung für genan­nte Informationen)
Zitieren
#2

2
hi alle zusammen.
puh bei der liste der verbotenen berufe,bleibt ja nicht wirklich viel über ,was Frau/Mann arbeiten darf!
Zitieren
#3

0
(Gestern, 17:38)markus schrieb:  hi alle zusammen.
puh bei der liste der verbotenen berufe,bleibt ja nicht wirklich viel über ,was Frau/Mann arbeiten darf!

Bei manchen Berufen kann ich verstehen, bei anderen wieder nicht. Vielleicht gibt es ja mal irgendwann modernere Anpassungen an eine moderne Arbeitswelt weil viele Berufe in Zukunft dazu kommen.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste